VERORDNUNG

Ziel der Verordnung ist es, den Campern einen besseren Service zu bieten. Mit Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt auf dem Campingplatz akzeptieren Sie automatisch die folgenden Bedingungen:

  1. Der Eingang zum Campingplatz erfolgt über die Rezeption, die täglich von 8:00 bis 12:00 Uhr besetzt ist.
  2. Beim Betreten des Campingplatzes müssen die Camper ihre Reisepässe oder Personalausweise abgeben, die bis zur Abreise des Campers an der Rezeption verbleiben.
  3. Der Standort des Campingplatzes wird von der Rezeption festgelegt.
  4. Die Abreise erfolgt bis 12:00 Uhr. Nach 12:00 Uhr wird bei einem längeren Aufenthalt auf dem Campingplatz ein Zwei-Tages-Tarif berechnet.
  5. Es ist verboten, im Campingbereich und am Strand Feuer anzuzünden. Zum Kochen müssen Sie die speziell dafür vorgesehenen Campingplätze nutzen.
  6. Halten Sie alle Bereiche sauber und verwenden Sie die speziellen Abfallbehälter. Respektieren Sie die Natur und schädigen Sie Bäume und Pflanzen nicht, indem Sie schmutziges Wasser darüber gießen.
  7. In allen Fällen, in denen die Bewegung von Fahrzeugen innerhalb des Campingplatzes erforderlich ist, darf deren Geschwindigkeit 5 km/h nicht überschreiten.
  8. Nach 01:00 Uhr ist das Betreten und Verlassen sowie die Bewegung von Fahrzeugen innerhalb des Campingplatzes verboten.
  9. Wenn Sie nach 01:00 Uhr zurückkehren, parken Sie auf dem Außenparkplatz des Campingplatzes und gelangen zu Fuß hinein.
  10. Übliche Ruhezeiten sind von 13:00 bis 19:00 Uhr.
  11. Jede Änderung der Personenzahl muss umgehend an der Rezeption gemeldet werden. Für jede neue Person wird ein Aufpreis berechnet.
  12. Für Schäden, die durch ein Verschulden des Campers oder seiner Gäste an den Campingeinrichtungen oder -geräten entstehen, liegt die alleinige Verantwortung des Campers.
  13. Müll jeglicher Art wird nur in Säcken verschlossen in die Müllcontainer geworfen.
  14. Camper sind für die Sauberkeit ihres Stellplatzes verantwortlich.
  15. Es ist strengstens untersagt, jegliche Eingriffe vorzunehmen, die das Bild des Campingplatzes verändern, sowohl auf der Campingfläche als auch auf der Campingausrüstung, wie z. B. der Bau eines Daches, einer Umzäunung, eines Grilllagers oder einer anderen Konstruktion, unabhängig von der Beschaffenheit und Materialien.
  16. Der Stromanschluss dient ausschließlich der Beleuchtung – Radio – TV – Kühlschrank. Die Nutzung von AC-/Elektroherden, Kaffeemaschinen und Mikrowellenherden erfolgt nach Rücksprache mit der Rezeption.
  17. Tierliebende Camper haften für mitgeführte Tiere, die weder frei herumlaufen noch im Badebereich schwimmen dürfen.
  18. Es ist verboten, in Netzwerkeinrichtungen einzugreifen, z.B.
  19. Wasserversorgung, Bewässerung usw.
  20. Der Einsatz von Luftgewehren und Abschussvorrichtungen jeglicher Art ist strengstens untersagt.
  21. Camping übernimmt keine Haftung für Verluste aufgrund von Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen. Camper sind verpflichtet, ihre eigenen Sachen aufzubewahren.
  22. Die Direktion übernimmt keine Verantwortung im Falle von Bränden, Theominia oder Terroranschlägen.
  23. Die Leitung hat das Recht, Camper oder Besucher, die sich nicht an die Betriebsregeln der Unterkunft halten, vom Campingplatz zu verweisen.
  24. Es ist verboten, Zelte mit anderen als herkömmlichen Stützmitteln zu stützen.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt

Die Campingadresse